Daten und Fakten zum Thema Unfall mit einem Zug

– Ein lokbespannter Museumsbahnzug ben?tigt bei einer Schnellbremsung ca. 100 Meter Bremsweg, um aus der H?chstgeschwindigkeit von 40 km/h zum Stehen zu kommen. Beh?rdlich erlaubt sind f?r die Verh?ltnisse der DFS sogar 400 Meter.

– Je nachdem, wie viele Waggons im Zug eingereiht sind, betr?gt das Zuggewicht rund 220 Tonnen. Um dieses Gewicht abzubremsen, ist der Bremsweg auf der Schiene l?nger als auf der Stra?e. Auch bei der verh?ltnism??ig geringen Geschwindigkeit der historischen Z?gen kann man auf der Schiene nicht so abrupt anhalten wie mit einem Pkw auf der Stra?e.

– Leider beachten nicht alle Autofahrer die Vorfahrt der Eisenbahn am Bahn?bergang und ?berqueren die Gleise manchmal nur zwanzig oder drei?ig Meter vor einem Zug.

– Das Andreaskreuz am unbeschrankten Bahn?bergang regelt nach der StVO eindeutig die Vorfahrt der Eisenbahn: Der Autofahrer muss am Bahn?bergang den Schienenfahrzeugen Vorrang gew?hren und darf einen Bahn?bergang erst ?berqueren, nachdem er sich vergewissert hat, dass sich kein Schienen-fahrzeug n?hert. Das Missachten der Vorfahrt von Schienenfahrzeugen zieht ein Bu?geld in H?he von 50,- Euro nach sich. Au?erdem muss der Pkw-Fahrer bei einem Unfall f?r s?mtliche Kosten aufkommen (Sch?den am Eisenbahnfahrzeug, Verletzungen von Reisenden, etc.).

– ?berquert ein Autofahrer trotz rotem Blinklicht oder Rotlicht einen technisch gesicherten Bahn?bergang, wird dieser Versto? angezeigt und mit einem Bu?geld in H?he von 125,- Euro und ein Monat Fahrverbot geahndet.