{"id":2018,"date":"2012-01-17T17:04:48","date_gmt":"2012-01-17T16:04:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ffw-weilersbach.de\/wordpress\/?p=2018"},"modified":"2012-01-17T20:55:48","modified_gmt":"2012-01-17T19:55:48","slug":"2018","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ffw-weilersbach.de\/wordpress\/archive\/2018","title":{"rendered":"Das Ehrenamt in den M\u00fchlen der B\u00fcrokratie und der Versicherungen"},"content":{"rendered":"<blockquote><p>\u00a0Bericht aus dem Fr\u00e4nkischen Tag vom 17.01.2012<\/p><\/blockquote>\n<h2>\u00a0<strong>Nur Ausl\u00f6ser, aber nicht die Ursache<\/strong><\/h2>\n<h4><\/h4>\n<p><strong>Urteil<\/strong> Das Bayreuther Sozialgericht weist die Klage des Feuerwehrkommandanten Michael Henkel zur\u00fcck. Die Gemeindeversicherung muss nicht f\u00fcr die Folgen seiner Knieverletzung zahlen.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens seit gestern ist der Weilersbacher Feuerwehrkommandant Michael Henkel um eine Illusion \u00e4rmer: &#8222;Ich bin seit 20 Jahren bei der Feuerwehr und jeder hat immer gesagt, ihr habt dort den besten Versicherungsschutz&#8220;, sagte Henkel. Dass dem aber offensichtlich nicht so ist, hat er jetzt schwarz auf wei\u00df. Das Sozialgericht in Bayreuth wies gestern Henkels Klage gegen den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) zur\u00fcck.<br \/>\nHenkels hatte sich am 19. Februar 2010 schwer am Knie verletzt, als er ein Feuerwehrfahrzeug mit Schl\u00e4uchen beladen hatte. Wenige Tage sp\u00e4ter entfernten \u00c4rzte im Klinikum Forchheim dem ehrenamtliche Feuerwehrler fast den kompletten Meniskus im linken Knies. Henkel hatte nun gegen den GUVV geklagt, weil dieser es nach dem Ferngutachten eines M\u00fcnchner Arztes abgelehnt hatte, sowohl die Operationskosten als auch m\u00f6gliche Folgesch\u00e4den zu \u00fcbernehmen. Zu einem Urteil ist es vor dem Bayreuther Sozialgericht indes nicht gekommen. Richter Volker Munius lie\u00df aber keinen Zweifel daran, wie der Gerichtsentscheid ausgehen wird, der den Parteien in den n\u00e4chsten Tagen zugestellt wird.<\/p>\n<h3><strong>Gutachter sind sich einig<\/strong><\/h3>\n<p>Munius sah nach einem weiteren \u00e4rztlichen Gutachten, das von einem Sportmediziner stammt, als erwiesen an, dass der Unfall zwar Ausl\u00f6ser f\u00fcr die schwerwiegende Meniskusverletzung war &#8211; nicht aber die Ursache. Beide Mediziner waren demnach zu dem Ergebnis gekommen, dass Henkels Meniskus bereits vor dem Unfall gesch\u00e4digt gewesen sein muss. Aus diesem Grund entlie\u00df Munius den GUVV auch aus der Pflicht, f\u00fcr den Schaden und die Folgesch\u00e4den an Henkels Knie aufkommen zu m\u00fcssen.<br \/>\nMunius bezeichnete Henkels schwere Verletzung als recht ungew\u00f6hnliche Folge einer Meniskusverletzung. Denn ein Umknicken besch\u00e4dige nicht den Innenmeniskus. Dies k\u00f6nne dann nur eintreten, wenn ein Bewegungsablauf abrupt unterbrochen werde, oder ein sogenanntes Verwindungstrauma vorliege. Die Rissform, die im Nachhinein in Henkels Knie festgestellt worden ist, kann laut Munius nicht die Foge \u00e4u\u00dferer Einwirkung sein. &#8222;Es braucht eine ganz schwere Gewalteinwirkung um den Meniskus so zu zerrei\u00dfen&#8220;, sagte der Vorsitzende Richter. In diesem Fall h\u00e4tte man in seinen Worten auch Begleitverletzungen feststellen m\u00fcssen, die bei Henkel aber nicht diagnostiziert worden seien. Kurzum: Henkels Wegknicken auf dem Trittblech des Feuerwehrautos k\u00f6nne nicht die Ursache f\u00fcr die schwere Knieverletzung gewesen sein. Henkels Meniskus, so Munius, m\u00fcsse schon zuvor gesch\u00e4digt gewesen sein. Und f\u00fcr Vorsch\u00e4den m\u00fcsse die GUVV eben nicht haften.<\/p>\n<h3><strong>Anw\u00e4ltin appelliert an Politik<\/strong><\/h3>\n<p>Henkels Forchheimer Anw\u00e4ltin Shanti Ray-Voigt sprach von einem bayernweiten Pr\u00e4zedenzfall. Sie irritierte vor allem jene Formulierung, wonach das Wegknicken zwar der Anlass f\u00fcr Henkels Knieverletzung war, jedoch nicht die Ursache im naturwissenschaftlichem Sinne. &#8222;Die Ursache muss nach der Wesentlichkeit des Unfalls beurteilt werden&#8220;, so die Anw\u00e4ltin. Und wesentlich sei eben, das er in der Aus\u00fcbung eines Ehrenamts passiert sei. Daher m\u00fcsse die rechtliche, nicht die naturwissenschaftliche Seite bei der Entscheidung \u00fcberwiegen. Au\u00dferdem kritisierte Shanti Ray-Voigt, dass der Sachverst\u00e4ndige von Wahrscheinlichkeiten ausgehe. &#8222;F\u00fcr eine Kausalit\u00e4t langt die Wahrscheinlichkeit&#8220;, entgegnete jedoch der Richter. Henkel selbst r\u00e4umte ein, die medizinischen Fachbegriffe nicht zu verstehen. &#8222;Ich habe einen Fehltritt gemacht und konnte danach nicht mehr laufen&#8220;, sagte der 34-J\u00e4hrige. Eine eventuelle Vorsch\u00e4digung seines Meniskus sei ihm nicht bekannt gewesen. Probleme mit seinem Knie habe er vor dem Unfall jedenfalls nicht gehabt.<br \/>\nHenkels Anw\u00e4ltin Shanti Ray-Voigt sprach vor Gericht von einer offensichtlich bestehenden Versicherungsl\u00fccke. Die Politik sei gefordert, diese alsbald zu schlie\u00dfen. Davon wollte Munius allerdings nichts wissen: &#8222;Ich werde ihnen keine politischen Aussagen in des Urteil reinschreiben&#8220;, so der Richter. Shanti Ray-Voigt empfahl Henkel nun, vor das Landessozialgericht zu ziehen. Dort dann unter Umst\u00e4nden mit einem medizinischen Gegengutachten.<\/p>\n<h3><strong>Weitreichende Folgen<\/strong><\/h3>\n<p>F\u00fcr Kreisbrandinspektor Georg Henkel, der gleichzeitig der Vater von Michael Henkel ist, hat das Urteil weitreichende Folgen. Die \u00dcberzeugung, dass Feuerwehrleute bestm\u00f6glich versichert seien, stimme nicht mehr. Dieser Tatsache m\u00fcssten sich auch andere Rettungsorganisationen stellen: &#8222;Das hei\u00dft im Klartext, dass jeder, der im ehrenamtlichen Dienst einen Schaden erleidet, das gleiche Problem hat&#8220;, sagte Georg Henkel. Dies sei umso unverst\u00e4ndlicher, als man unl\u00e4ngst das Aktivenalter von 60 Jahre auf 63 Jahre erh\u00f6ht habe.<br \/>\nAuch Weilersbachs Kommandant und Kreisbrandmeister Wolfgang Wunner versteht die Welt nicht mehr. &#8222;Jeder, der eine Vorsch\u00e4digung hat, d\u00fcrfte somit keinen Feuerwehrdienst mehr machen. Und wenn Vorsch\u00e4digungen nicht bekannt sind, d\u00fcrfte \u00fcberhaupt keiner mehr Feuerwehrdienst leisten&#8220;, sagte Wunner.<br \/>\nIn allen ehrenamtlichen Organisationen werde sich die Anzahl der freiwilligen Helfer erheblich reduzieren, f\u00fcrchtet Wunner.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0Bericht aus dem Fr\u00e4nkischen Tag vom 17.01.2012 \u00a0Nur Ausl\u00f6ser, aber nicht die Ursache Urteil Das Bayreuther Sozialgericht weist die Klage des Feuerwehrkommandanten Michael Henkel zur\u00fcck. 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